Oberfinanzdirektion

Das Gebäude Alt-Moabit 143-145 beherbergt heute die Polizei- und Feuerwache des Regierungsviertels. Während der Nazizeit befand sich dort die Oberfinanzdirektion Berlin-Brandenburg.

Mit der 11. Verordnung zum “Reichsbürgergesetz” vom 25.11.1941, Paragraph 3, wurde vom Reichsinnenminister verfügt, dass das Vermögen von jüdischen Bürgern, die geflohen waren oder deportiert wurden, dem Deutschen Reich zufällt. Die Opfer wurden vor ihrer Ermordung noch ausgeraubt.

Die Einziehung des Vermögens hatte der Chef des Sicherheitsdienstes der SS zu organisieren, die Verwaltung oblag dem Oberfinanzpräsidenten zu Berlin. Jeder sich legal in Berlin und Brandenburg aufhaltende Jude wurde hier registriert, damit nach seiner Flucht oder Deportation sein Hab und Gut zu Geld gemacht werden konnte. Denn es ging um jede Form von Vermögenswerten, nicht nur um Geld. Bis ins Detail war geregelt, wie mit dem jüdischen Eigentum umzugehen ist.

1994 wurde am Gebäude eine Gedenktafel aus Porzellan angebracht.